Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hees Rohstoffhandel GmbH, die mit mündlicher, telefonischer oder schriftlicher Bestellung als angenommen gelten.

Außerdem gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die mit Unterzeichnung als anerkannt gelten und die im Folgenden zum Download zur Verfügung gestellt sind. Andere als diese Bedingungen haben auch ohne ausdrücklichen Widerspruch keine Gültigkeit.

I. Container

Folgende Bestimmungen gelten für die Gestellung von Containern, sofern sich aus einem schriftlichen Vertrag des Kunden mit der Hees Rohstoffhandel GmbH nichts anderes ergibt:

1. Die Container dienen ausschließlich der Beladung von Abfällen.

1.1 Folgende Stoffe und Materialien dürfen nicht zugeladen werden:

• Brennendes oder glühendes Material
• Öle, Benzine, Schmierstoffe aller Art sowie Teer
• Farbe und Lösungsmittel aller Art
• Säuren, Salze und Laugen aller Art sowie Chlor
• Schlacken aller Art, Krätzen
• Magnesium und Arsen
• Kondensatoren, Transformatoren, Katalysatoren
• PCB-, PCT-, TCDD- haltige Stoffe, TCDF
• Arzneimittel aller Art
• Dioxinhaltige Stoffe
• Schlämme aller Art
• Explosivstoffe, Stoffe, die radioaktiv kontaminiert sind
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art
• Fäkalien
• Chlorierte Stoffe
• Kautschuklösungen
• Akkumulatoren und Batterien aller Art
• Flüssigkeiten (nicht ohne Rücksprache)
• Elektroschrott

Ferner nicht : Materialien und Stoffe, die dergleichen enthalten z.B. ölgetränkte Putzlappen sowie Behältnisse und Körper aller Art, die Rückstände von diesen Stoffen aufweisen. Zu entsorgende Stoffe und Materialien dürfen nicht in sogenannten „gelben Säcken“, die ausschließlich für DSD-Wertstoffe vorbehalten sind, verpackt werden.

1.2 Bei der Beladung mit solchen Stoffen ist der Kunde bei eventuellen Schäden oder Folgeschäden haftbar, insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und Strafgesetzbuch.

1.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich die Hees Rohstoffhandel GmbH das außerordentliche Kündigungsrecht des Vertrages vor. Ist in diesem Falle der Kunde nicht erreichbar, kann der Container auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden eingezogen werden. Im Container befindliche Materialien werden nicht mit abgefahren! Für Schäden und Folgeschäden, die von den zurückgelassenen Materialien ausgehen, haftet ausschließlich der Kunde.

2. Bei Bestehen eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages mit der Hees Rohstoffhandel GmbH dienen die Container aus schließlich den dort vereinbarten Zwecken. Bei der Beladung mit anderen nicht schriftlich angezeigten flüssig oder festen Abfallstoffen ist der Vertragspartner bei eventuellen Folgeschäden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz haftbar.

3. Die gewichtsmäßige Befüllung der Container darf das vorgeschriebene zulässige Gewicht (Absetzcontainer 6t., Abrollcontainer 10t.) nicht überschreiten. Auch die zulässige Menge in m³ darf nicht überschritten werden. Die Abfallstoffe dürfen in Containern nicht eingestampft, eingeklemmt oder verbrannt werden.
Für Schäden haftet der Kunde.

4.1 Sofern die Container für einen Zeitraum von mehr als 1 Tag benutzt werden, trägt der Kunde die Sorge für die Beaufsichtigung, insbesondere für einen geeigneten, gesicherten, verkehrsgerechten Standort und ordnungsgemäße Verkehrssicherung. Er haftet ggf. für Schäden und Kosten.

4.2 Bei nach Aufstellen eintretender Ungeeignetheit des Standortes ist die Hees Rohstoffhandel GmbH sofort zu informieren. Bis zur Abhilfe trägt der Kunde die daraus
entstehenden Kosten.

4.3 Der Hees Rohstoffhandel GmbH bleibt es vorbehalten, die Container in einem solchen Fall sofort wieder abzuholen.

5. Sollten die Container auf Wunsch des Kunden, aufgrund seiner alleinigen Verkehrssicherungspflicht oder aufgrund behördlicher Anordnung umgestellt werden müssen, wird diese Leistung zusätzlich berechnet.

6. Sollte der Auftrag des Kunden nach Annahme auf eine unmögliche Leistung gerichtet sein (Undurchführbarkeit), trägt der Kunde die Kosten für die bisherige Ausführung.

7. Die Container werden nach Auftrag für die Dauer von 6 Tagen mietfrei aufgestellt. Ab dem 7. Tag wird für die Gestellung von Absetzcontainern eine Miete von 1,- € pro Tag erhoben, für Abrollcontainer beträgt die Miete 2,- € pro Tag.

II. Zahlungsbedingungen

1. Die Preise für die Abfallentsorgung, Verwertung und sonstige Leistungen sind niedrig kalkuliert und verstehen sich daher ohne jegliche Abzüge.

2. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den Abfuhrkosten, den Entsorgungskosten und ggf. einer Miete zusammen. Andere, weitere Leistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die Entsorgungskosten werden durch die Hees Rohstoffhandel GmbH für den Kunden verauslagt. Der Rechnungsbetrag ist daher nicht skontierbar.

4. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungseingang sofort fällig. Bei Überschreitung dieser Frist behält sich die Hees Rohstoffhandel GmbH die Berechnung von Mahngebühren (10,00€ je Mahnstufe) und ggf. Verzugszinsen von wenigstens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vor.

III. Haftung

1. Es erfolgt kein Ersatz von Folgeschäden oder Mehraufwendungen des Kunden bei Spät-, Nicht- oder Schlechterfüllung. Bei Einwirkungen außerhalb des Einflussbereiches der Hees Rohstoffhandel GmbH liegt kein Verzug vor. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers besteht erst nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist!

IV. Warenverkauf

1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das alleinige Eigentum der Hees Rohstoffhandel GmbH auch nach ihrer Verarbeitung. Dies bezieht sich auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

2. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware in einem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, in diesem Fall sind alle entstehenden Forderungen daraus an die Hees Rohstoffhandel GmbH abzutreten.

3. Forderungsabtretungen ohne ausdrücklicher Genehmigung durch die Hees Rohstoffhandel GmbH sind ausgeschlossen.

V. Gerichtsstand und Erfuellungsort

1. Gerichtsstand ist 59929 Brilon

2. Erfüllungsort ist 59939 Olsberg

Stand 09.2019

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier im PDF-Format downloaden.

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